/ Der Fall G. oder der juristische Test der Pensionskasse CNAP
Es kann in einigen Lebenslagen schon mal vorkommen, dass ein Mensch in eine Schuldenfalle tappt, sich finanziell übernimmt und die – bei manchmal sehr „tricky“ agierenden Finanzinstituten – eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Normalerweise sind diese Menschen durch gesetzliche Regelungen vor dem kompletten Ruin geschützt.
Wie oben beschrieben ging es auch G., der sich nach privaten Problemen verschuldete und diese Schulden nicht fristgerecht zurückzahlen konnte. Es kam, wie es kommen musste, das Gericht verfügte die Pfändung der Altersrente des Mannes. Die Rente liegt knapp über 3.000 Euro, die Schuld beträgt rund 23.000 Euro.
In einem Urteil von 2011 (damals betrug seine Rente weniger als 2.500 Euro) verordnete das Escher Friedensgericht die Pfändung von 145 Euro monatlich, dies ab Dezember 2011 – eine Beschränkung gegenüber den erlaubten Summen aufgrund der realen Ausgaben des Mannes. Die Gläubigerfirma, ein belgisches Kreditunternehmen, verlangte allerdings nun Anfang dieses Jahres eine höhere Summe, dies aufgrund zweier sog. „Cessions de créance spéciales“ (die G. übrigens nie, auch nicht als Kopie zugestellt wurden), und die Pensionskasse CNAP reagierte recht prompt, stoppte die Pfändung („saisie“) in Höhe von 145 Euro und behielt dem Mann monatlich 1.329,94 Euro ein.
Ein Fall für das Friedensgericht
Seitdem kann G. seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, riskiert, seine Wohnung zu verlieren, und versucht herauszufinden, was ihm da geschieht, protestierte erfolglos bei der Pensionskasse und hat sich parallel an die Justiz gewandt. Am 9. September nun soll die Affäre vor dem Friedensgericht Luxemburg neu beurteilt werden, bis dahin behält die CNAP aber weiter die besagten Gelder ein, die auf ein Sperrkonto fließen.
In der doch recht undurchsichtigen Geldgeschichte fragten wir bei der Kasse nach; dort erklärte man uns, juristisch sei nicht ganz klar, wie sich die CNAP in einer solchen Situation verhalten müsse; auch dafür wolle man nun das Urteil abwarten. Die Juristen der CNAP seien jedenfalls der Meinung, dass das Vorgehen der Renteninstitution, die eine Summe, die weit über dem Urteil von 2011 liegt, einbehält, legal sei. Auch wenn – wie der Beamte, mit dem wir sprachen, einräumte – das dem Mann nun nicht weiterhilft, werde die Kasse den juristischen Fortgang abwarten; immerhin bestünden ja auch Rechte der Gläubiger auf Rückzahlung.
Sollte in einem nächsten Urteil, das wohl erst in mehreren Monaten gesprochen werden kann, die einbehaltene Summe wieder herabgesetzt werden, ist es möglicherweise für G. bereits zu spät und er wird seine Wohnung verloren haben. Die Zahlungsrückstände, die sich inzwischen anhäufen, führen möglicherweise zu weiteren Pfändungen; eine finanzielle Situation, aus der G. kaum noch herauskommen kann, zeichnet sich ab … Dies alles, weil die CNAP juristischen Klärungsbedarf sieht.
Die Regeln bei Pfändung
Die Regeln, die vorgeben, welcher Anteil des Einkommens einbehalten werden darf, sehen vor, dass bis zu einem Einkommen von 722 Euro überhaupt nicht gepfändet werden darf.
In dem Einkommensabschnitt zwischen 722,01 und 1.115 Euro können 10 Prozent einbehalten werden, in der Tranche zwischen 1.115,01 und 1.378 Euro dürfen 20 Prozent gepfändet werden, bei einer Summe zwischen 1.378,01 und 2.296 Euro beträgt der pfändbare Anteil 25 Prozent. Bei Einkommen, die über 2.296,01 Euro liegen, ist der einzubehaltende Anteil nicht limitiert.
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