Parlament: Ein „Kassensturz“ / 386 Millionen Rückzahlung an CNS
Im Anschluss an die Fragestunde beglich der Staat Schulden. Die Gesundheitskasse, die vor Beginn der Krise über etwas mehr als eine Milliarde Euro Reserven hatte und zudem über eine leistungsfähige Logistik verfügt, übernahm im Rahmen der Pandemie eine ganze Reihe von Hilfszahlungen, die eigentlich nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.
386 Millionen werden der Kasse nun vom Staat rückerstattet; ein entsprechendes Gesetz wurde einstimmig von den Parlamentariern angenommen.
Wie Berichterstatter Mars Di Bartolomeo (LSAP) darlegte, handelt es sich bei oben genannten vorfinanzierten Leistungen der CNS zum einen um den erweiterten „Congé pour raisons familiales“, der während der Schulschließungen und bei geschlossenen „Maisons relais“ von den Eltern genutzt werden konnte, um ihre Kinder zu betreuen. 60.000 Familien nutzten diese Möglichkeit, die etwa 250 Millionen Euro kostete – Geld, das die CNS also vorstreckte. Vorgesehen waren Ausgaben für diesen Sonderurlaub von 400 Millionen.
Eine weitere Maßnahme sollte die Unternehmen finanziell entlasten. Normalerweise zahlen die Arbeitgeber im Krankheitsfall eines Beschäftigten ab dem ersten Tag der Fehlzeit den Lohn weiter. Bis zum 77. Tag der Krankmeldung gilt diese Lohnfortzahlung, für die Betriebe von ihrer Mutualität 80 Prozent erstattet bekommen. Während der Krise übernahm die CNS die Kosten im Krankheitsfall ganz (während der Monate April, Mai und Juni), um die Betriebe während des Lockdowns zu entlasten. 11.000 Betriebe mit 75.000 Mitarbeitern nutzten dies.
Schließlich übernahm die Gesundheitskasse auch die Kosten des „Congé pour soutien familial“, der Angehörigen für die Betreuung behinderter oder pflegbedürftiger Menschen gewährt wird, wenn etwa die entsprechenden Institutionen geschlossen sind. Diesen Sonderurlaub nutzten 54 Personen; die Kosten lagen unter einer Million Euro.
Rückzahlung über vier Jahre
Die Kosten, so Di Bartolomeo, für die drei Maßnahmen beliefen sich bis Ende Oktober auf 386 Millionen Euro. Das Gesetz sieht vor, dass der Staat der CNS im laufenden Jahr 20 Millionen überweist und in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 62 Millionen Euro. Die Mutualität der Arbeitgeber wird 30 Millionen an die Gesundheitskasse überweisen; um das Gleichgewicht der Kasse wieder herzustellen, wird der Beitrag von 1,85 Prozent für die drei kommenden Jahre auf 1,90 Prozent erhöht.
Nach all diesen Operationen, so der Berichterstatter, bleibe der CNS eine Reserve, die groß genug ist, um versprochene Leistungsverbesserungen an die Versicherten, etwa für Brillen, Zahnarztbesuche und die psychotherapeutische Behandlung, vornehmen zu können. Die aktuellen Reserven betragen rund 850 Millionen Euro (ohne die Gelder, die der Staat noch überweisen wird).
Der Text fand die Zustimmung aller Parteien. Marc Spautz (CSV) erinnerte daran, dass noch ein zweiter „Kassensturz“ erfolgen wird; noch laufen die Kosten weiter, während Carole Hartmann (DP) daran erinnerte, dass der neu geschaffene „Congé pour soutien familial“ auch nach der Pandemie weiter bestehen wird.
Carlo Back („déi gréng“) unterstrich die logistischen Fähigkeiten der CNS und auch Jeff Engelen (ADR), Marc Baum („déi Lénk“) und Sven Clement (Piraten) nahmen den Text positiv auf.
Zusatzkosten bleiben im Rahmen
Sozialminister Romain Schneider (LSAP) erklärte, dass ein Teil der Kosten, wie etwa die der Familienbetreuung von Schulkindern, zurzeit nicht mehr anfallen, da die Schulen und Kinderhorte ja geöffnet seien. Die Zusatzkosten, die bei einem weiteren „Kassensturz“ (ein Wort, das der Minister in dem Zusammenhang prägte, dem es aber inzwischen nicht mehr gefällt, da es zu negativ klinge) anfielen, würden übersichtlich ausfallen. Die versprochenen Leistungsverbesserungen der CNS, die seit 2016 und 2017 ihrer Umsetzung harren, versprach Romain Schneider für die Post-Pandemie-Zeit.
Zwei weitere Gesetze zur juristischen Assistenz und zu Eurojust beendeten den parlamentarischen Dienstag; die nächste Sitzung findet am Donnerstag statt.
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