Mehr Transparenz im Wahlkampf / Gesetz über Parteienfinanzierung wird reformiert
Mit der Reform des Gesetzes über die Parteienfinanzierung sollen undurchsichtige Wahlkampfmanöver künftig besser verhindert werden können. Darüber hinaus sollen die politischen Parteien in Luxemburg etwas mehr Geld vom Staat erhalten. Die Entscheidung, ob sie eine Rechtsform annehmen wollen, soll den Parteien selbst überlassen bleiben. Der Vorentwurf zur Gesetzesreform soll am kommenden Montag vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss gutgeheißen werden.
Die Reform des Gesetzes über die Parteienfinanzierung sei auf mehrere Schlussfolgerungen aus dem letzten Wahlkampf zurückzuführen, erläutert Alex Bodry (LSAP), Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Institutionen und Verfassungsrevision, nach der Sitzung am Montag. Im diesjährigen Europawahlkampf habe man das Phänomen von persönlichen Wahlkampagnen beobachtet, die nicht in der Buchhaltung der einzelnen Parteien wiederzufinden seien. So war dem Piraten-Kandidaten Daniel Frères im Mai von mehreren Seiten vorgeworfen worden, die Interessen seiner Partei mit denen seiner Person und seiner Tierschutzorganisation zu vermischen. Im Gesetzesvorentwurf sei nun vorgesehen, dass jeder Kandidat eine Ehrenerklärung abgeben muss, dass er alle Spenden standesgemäß deklariert hat. Dies sei ein Mittel, um zu verhindern, dass Kandidaten Fremdspenden als Eigenspenden tarnen. Eine falsche Deklaration sei nämlich strafbar, betont Bodry.
Ein weiteres neues Phänomen seien zusammengesetzte Listen wie im Falle von Piraten und PID oder ADR und „Wee 2050“ gewesen, so Bodry. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung würden sich einige Fragen stellen. Bei der Überprüfung der „Cour des comptes“ sei in den genannten Fällen bislang nur die Buchführung der Parteien ausschlaggebend. „Wenn aber andere Parteien oder Vereine auf der Liste sind, die sich als getrennt betrachten, müssten diese dem Rechnungshof theoretisch auch Einblick in ihre Buchführung gewähren“, erklärt Bodry. Es müsse sichergestellt sein, dass mit zusammengesetzten Listen das Gesetz über die Parteispenden nicht umgangen werden kann.
Dotationen werden erhöht
Für die Reform des Parteienfinanzierungsgesetzes spreche ebenfalls, dass die staatlichen Zuwendungen für die Parteien seit der letzten Reform von 2007 nicht mehr angepasst wurden. Die im Parlament vertretenen Parteien hätten sich darauf geeinigt, die Basiszuwendungen um 35 Prozent und die zusätzlichen Zuwendungen, die pro Prozentpunkt bei den Wahlen berechnet werden, um rund 30 Prozent zu erhöhen. Im Gesetz von 2007 wurden die Basisdotationen auf jährlich 100.000 Euro pro Partei festgesetzt. Für jeden Prozentpunkt bei den Legislativ- und Europawahlen werden zusätzlich 11.500 Euro an Dotationen aus dem Staatshaushalt gezahlt. Anrecht darauf haben nur Parteien, die komplette Wahllisten in allen vier Bezirken bei den Nationalwahlen und eine komplette Liste bei den Europawahlen vorlegen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Partei mindestens zwei Prozent der Stimmen erhält.
Diskussionen hatte es zuletzt darüber gegeben, ob man den Parteien eine Rechtsform geben soll. Nach langen Beratungen habe sich der Ausschuss dafür entschieden, den Parteien selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sie eine Rechtsform annehmen wollen oder nicht. Ohnehin käme fast nur die Vereinigung ohne Gewinnzweck (Asbl.) infrage. Die Regierung könne aber unter bestimmten Umständen die Auflösung einer Asbl. erzwingen, deshalb sei das eine sehr delikate Angelegenheit, sagt Bodry.
Obwohl die Parteien nicht dazu gezwungen werden sollen, eine juristische Struktur anzunehmen, sollen ihnen aber gewisse Kompetenzen juristischer Personen gesetzlich zugesprochen werden. So sollen sie Verträge abschließen und Personal einstellen dürfen, vorausgesetzt, dieses Personal dient ihren politischen Zwecken. Handelsaktivitäten durchzuführen, soll den Parteien explizit gesetzlich verboten werden.
Die staatliche Unterstützung der Parteien in Luxemburg ist zurzeit auf 75 Prozent ihrer globalen Einnahmen begrenzt. Eventuell könne diese Grenze auf 80 Prozent erhöht werden. Die Begrenzung soll aber nicht aufgehoben werden, weil sie für Parteien einen Anreiz darstelle, Mitglieder zu haben und Einnahmen auch auf diesem Wege zu generieren.
Alex Bodry hat dem Ausschuss am Montagmittag den Vorentwurf eines Gesetzesprojektes vorgelegt. Am kommenden Montag soll die Institutionenkommission den Vorentwurf gutheißen.
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