Verschärfte Covid-Maßnahmen ab 26.12. / Ausgangssperre ab 21 Uhr, Handel weiter eingeschränkt
Trotz eines leichten Rückgangs der Infektionszahlen bleibt die Lage, besonders jene in den Krankenhäusern, äußerst angespannt. Dies bewog den Regierungsrat am Montag, weitere Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-Krise zu beschließen, die bereits am Dienstag vom Parlament verabschiedet werden sollen und ab 26. Dezember bis zum 10. Januar gelten werden.
Eine leichte Entspannung sei festzustellen, so Staatsminister Xavier Bettel am Montag im Rahmen der Vorstellung der weiteren Einschränkungen: So bewegen sich die Infektionszahlen aktuell um die 400 pro Tag (am Montag wurden 438 festgestellt), während es vor kurzem noch um die 800 waren. Auch die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen gehe leicht zurück; allerdings seien diese Entwicklungen nicht ausreichend, um zu einer nachhaltigen Entspannung zu führen.
Erst wenn die Zahl der Neuinfektionen nochmals um die Hälfte sinke, sei das sogenannte „Contact Tracing“, also die Nachverfolgung der Infektionswege, wieder möglich. Gerade in der aktuellen Grippezeit erschien es der Regierung demnach notwendig, weitere Maßnahmen zu treffen.
Am spektakulärsten ist dabei wohl die Erweiterung der Ausgangssperre von zurzeit 23 auf 21 Uhr (bis 6 Uhr morgens) sowie die Schließung des Einzelhandels, der nicht essenzielle Produkte verkauft. Die Supermärkte werden geöffnet bleiben, dürfen aber keine Produkte verkaufen, die als nicht-wesentlich angesehen werden.
Weiter soll die Telearbeit verstärkt werden und Arbeiten, die nicht digital auf Distanz ausgeführt werden können, sollen so weit wie möglich eingeschränkt werden.
Prohibition draußen
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit wird verboten, draußen liegende Sportanlagen werden geschlossen und Sport wird mit Ausnahme von privaten Aktivitäten eines Haushaltes und von einigen Elitesportlern ganz verboten.
Weiter werden die Schulen nach den Weihnachtsferien eine Woche auf Home-Schooling umstellen. Die Kindertagesstätten bleiben bis zum 10. Januar geschlossen. Aus diesem Grund wird in dieser Periode wieder der Urlaub aus familiären Gründen gelten. Alle außerschulischen Aktivitäten werden ebenfalls gestrichen. Die „Solden“ werden neu festgesetzt bzw. verlängert. Die definitiven Daten hierzu stehen allerdings noch nicht. Und auch der letzte Termin zur Abgabe der Steuererklärung für 2019, der eigentlich der 31. Dezember war, wird der 31. März 2021 sein. Die Erklärungen für 2020 können bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.
Die neuen Maßnahmen werden bis zum 10. Januar gelten. Die bereits bis zum 15. Januar beschlossene Schließung der Gaststätten wird allerdings aufrechterhalten; dies auch, wie Gesundheitsministerin Paulette Lenert erklärte, weil die größte Ansteckungsgefahr rund ums gemeinschaftliche Essen herrsche. Dies habe u.a. die neue französische Studie „Contact Covid“ ergeben, die den Krankheitsverlauf von 30.000 Menschen analysierte. Weitere Ansteckungsherde seien geteilte Büros, in denen die Anstands- und Maskenregeln nicht immer eingehalten würden.
Reproduktionszahl jetzt bei 0,8
Auch Lenert verwies darauf, dass die Infektionszahlen immer noch zu hoch seien, auch wenn die Entwicklung – im Gegensatz zu anderen Ländern – in die richtige Richtung zeige, aber eben zu langsam vonstattengehe. Innerhalb der letzten Woche sei die Infektionszahl um 15 Prozent gesunken; die Reproduktionszahl liege jetzt bei 0,8 und die Positivitätsrate beim „Large Scale Testing“ sei ebenfalls unter 1 Prozent gesunken. In der nun anstehenden ruhigeren Periode gebe dies, zusammen mit den neuen Maßnahmen, Hoffnung, dass die Anzahl der Neuinfektionen auf ein erträgliches Maß gesenkt werden könne und somit auch der Stress in den Spitälern zurückgehen könne.
Auch wenn noch an Weihnachten Besuche für zwei Personen eines Haushaltes bei Familie oder Freunden (eines anderen Haushaltes) bis 23 Uhr (minus Zeit des Heimweges) möglich seien, so solle von dieser Möglichkeit nur Gebrauch gemacht werden, wenn ansonsten psychische Probleme durch Isolierung während des Festes drohten, erklärte Bettel weiter, der auch auf die jetzt höher festgelegten Strafen bei Zuwiderhandlungen verwies. Statt der bisher üblichen 145 Euro werden gebührenpflichtige Verwarnungen künftig 300 Euro kosten.
Impfphase beginnt am 28. Dezember
Nachdem die europäische Arzneimittelagentur EMA am Montag das Vakzin von Pfizer und Biontech freigegeben hat, werden die Impfungen in Luxemburg am 28. Dezember beginnen. Das Personal der Krankenhäuser kann sich am 28. und 29. im Impfzentrum in der Victor-Hugo-Halle auf Limpertsberg impfen lassen, während das Pflegepersonal am 30. Dezember diese Möglichkeit hat. Wie das weitere Impfvorgehen aussehen wird, hänge von den Lieferungen ab. Hoffnung auf eine beschleunigte Impfkampagne macht die Meldung, dass die Zulassung für das Vakzin von Moderna Anfang Januar von der EMA geprüft und gegebenenfalls ausgestellt werden wird.
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Anstandsregeln?? Ok,kleiner Spaß. Muss ja auch sein in diesen Zeiten. Wir schauen also gespannt auf die Zeit nach den Impfungen.Das wird schon noch.
Ohne drastische , streng kontrollierte Massnahmen geht’s einfach nicht. Dass so viele Menschen trotzig, uneinsichtig oder unbelehrbar sind ist kaum zu glauben. Bis der letzte Trottel begriffen hat worum es geht, ist es zu spät. Anstand, ein Fremdwort!