Gerüchte / ALAD bestätigt Untersuchung: Möglicher Verstoß gegen Doping-Regeln bei Luxemburger Sportler
Am Montagmorgen stellte die Luxemburger Antidoping-Agentur in einer Mitteilung klar: Die Gerüchte, wonach einer der 13 Athleten des Team Lëtzebuerg gegen die Antidoping-Regeln verstoßen haben soll, sind „unbegründet“. Allerdings bestätigte ALAD-Direktor Loïc Hoscheit, dass derzeit eine Untersuchung gegen einen Luxemburger Sportler läuft.
„Aktuell zirkulieren Gerüchte bezüglich eines Verstoßes der Antidoping-Regeln eines Athleten der Luxemburger Delegation in Paris. Diese Gerüchte sind nicht fundiert und unwahr.“ Mit diesen Worten wandte sich Loïc Hoscheit, der neue Direktor der nationalen Antidoping-Agentur ALAD am Montagmorgen schriftlich an die Presse.
Er bestätigte allerdings auch, dass es derzeit eine Untersuchung gegen einen Athleten der „Zielgruppe“ der ALAD läuft. Es handelt sich um eine Person, „die nicht für die Olympischen Spiele qualifiziert ist“. In diesem Fall wird gerade ein angeblicher Verstoß gegen den Artikel 2.4 untersucht, der sich auf die Verpflichtungen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes von Sportlern bezieht.
Wie es vonseiten der ALAD heißt, hat sich der Disziplinarrat mit dem Fall befasst. In Kürze wird eine Anhörung stattfinden. „Da weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, wird die Identität des Athleten nicht vor dem Urteil des Disziplinarrats und der ALAD öffentlich gemacht.“
Artikel 2.4
Die Athleten sind verpflichtet, ihren Standort stets in das Lokalisierungssystem der Welt-Anti-Doping-Agentur einzutragen. Kann ein Sportler der „Zielgruppe“ der ALAD während zwölf Monaten dreimal nicht an dem angegeben Standort für eine Dopingkontrolle angetroffen werden, wird eine Untersuchung eingeleitet.
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