EU-Recht / Die Vorschau auf drei Urteile, die am Donnerstag die Sportwelt verändern könnten
Die internationale Sportwelt blickt am Donnerstagmorgen gespannt nach Luxemburg: Am Europäischen Gerichtshof werden gleich drei Urteile erwartet, die weitreichende Folgen haben könnten. Die Entstehung einer Super League, die Berechtigung von Sperren bei der Teilnahme an Privat-Events und das Thema Erstlizenzen im Fußball lauten die großen Überschriften des Tages.
Super League
Es ist wohl das Thema, das international die höchsten Wellen geschlagen hat. Es geht um die Klage der „European Super League Company“, die den Fußball-Dachverbänden UEFA und FIFA vorgeworfen hat, bei dem Verbot ihres Modells wie ein Kartell gehandelt zu haben – und den Markt zu monopolisieren. Zur Erinnerung: 15 Spitzenklubs hatten die Pläne für eine Super League im April 2021 verkündet. Verbände und Ligen protestierten, Aufschrei und Druck waren riesig. Bis auf Real Madrid, Juventus Turin und den FC Barcelona hatten sich alle anderen Vereine später von der Idee distanziert.
Die Statuten der genannten Verbände besagen, dass im Konkurrenzfall (für den Verband) eine Sondergenehmigung ausgestellt werden muss. Die UEFA hatte Fußballern, die an einer Super League teilnehmen würden, nicht mit Sanktionen gedroht, sondern eine Austragung komplett untersagt. Die „European Super League Company“ zog vor das spanische Gericht, welches wiederum den EuGH gebeten hatte, ein EU-Recht für das Verfahren auszulegen. Wie die Deutsche Presseagentur dpa schreibt, geht es dabei um Details etwa zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, zum freien Dienstleistungs- und freien Kapitalverkehr. Einfacher ausgedrückt: Die insgesamt 15 Richter am EuGH mussten sich mit der Frage befassen, ob das Verbot einer Super League konform zum europäischen Kartellrecht der „libre circulation“ und Konkurrenz ist.
Die Vergangenheit zeigt, dass der Sportbereich nach wie vor wie einen Sonderstatus genießt. Im Fall Meca-Medina hatten beide Schwimmer Dopingkontrollen als Eingriff in ihre Privatsphäre angesehen. Der EuGH hatte allerdings entschieden, dass Einschränkungen und Restriktionen im Sport legal sind, solange sie ein legitimes Ziel verfolgen und diesbezüglich verhältnismäßig sind.
Internationale Eislaufunion (ISU)
Auch in diesem Fall klagt eine Privatorganisation gegen den Verband: Die Internationale Eislaufunion hatte Athleten mit lebenslangen Sperren gedroht, sollten diese an einem Spezialevent im Speedskating teilnehmen. Hier entscheidet nun der EuGH, ob dies gerechtfertigt ist. Die Frage ist, ob Föderationen in Zukunft weiterhin private Turniere, Events und Co. mit objektiven Gründen verbieten können.
Erstlizenzen im Fußball
Sind Einschränkungen, wie etwa eine geforderte Mindestanzahl der Erstlizenzen auf einem Spielerbogen, nicht EU-konform? Ein Profispieler sowie dessen Verein Royal Antwerpen reichten in diesem Dossier eine Klage gegen den belgischen Verband und die UEFA ein. In Belgien müssen vier der acht notwendigen „Nachwuchsspieler“ im eigenen Klub ausgebildet worden sein. Die Kläger empfinden diese Regel als Nachteil und Einschränkung, was die Auswahl der Spieler angeht, und berufen sich auf den Artikel 45 („libre circulation“). Sind die sogenannten „Erstlizenzen“ eine Diskriminierung von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten?
Ganz so eindeutig war diese Sache nach dem Schlussantrag von Staatsanwalt Maciej Szpunar im März nicht unbedingt. Eins ist aber klar: Sollten die Richter des Europäischen Gerichtshofes zum Schluss kommen, dass die Kläger im Recht sind, wäre eine Statutenänderung in vielen Ligen die Folge. Inwiefern das die nationale Meisterschaft betreffen könnte, hängt von der Formulierung des Textes ab. Auch hier gilt, die Besonderheiten des Sports beim EU-Recht hervorzuheben. Die FLF müsste dann beispielsweise objektiv argumentieren, weshalb eine Erstlizenzenregelung für den lokalen Spielbetrieb wertvoll und notwendig ist.
In dieser Hinsicht kann ebenfalls an die Angelegenheit des Swift Hesperingen erinnert werden: Der Verein vom „Holleschbierg“ war gemeinsam mit der Firma Leopard SA von Flavio Becca sowie einem sogenannten „Fan“ vor das Zivilgericht gezogen, um FLF und UEFA zu attackieren. Die Hesperinger protestieren dabei gegen das Verbot der Entstehung einer Benelux-Liga oder etwa die Erstlizenzenregelung, die „die Entwicklung des Vereins bremsen würden und nicht vereinbar mit den europäischen Freizügigkeitsregeln“ seien. Der Ausgang des Antwerpener Dossiers wird wohl schon zeigen, in welche Richtung der nationale Fall im kommenden Jahr ausgehen könnte.
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