Fall Lopes-Hostert / Ein Urteil für die Zukunft
Im Dezember 2017 unterschrieb Fußballer Stefan Lopes einen Vertrag bei der US Hostert. Wegen der FLF-Statuten konnte der damalige Fola-Spieler jedoch nicht zum Ligakonkurrenten wechseln. Monate später verpflichtete Mondorf den Angreifer – trotz eines bestehenden Kontrakts. Ein Gericht hat jetzt geurteilt, dass es sich um Vertragsbruch handelt.
Der heute 21-jährige Stefan Lopes erzielte am 7. Dezember 2017 eine schriftliche Einigung mit der US Hostert. Sein damaliger Verein Fola Esch wollte den Angreifer ausleihen und gab grünes Licht für den Transfer. Beide Parteien hatten aber zu diesem Zeitpunkt vergessen, dass Lopes nicht mehr wechseln konnte, da er im Sommer 2017 bereits einen definitiven Transfer getätigt hatte. Der Stürmer wechselte zwar bereits im Juni 2016 von Käerjeng zur Fola, war aber während eines Jahres nur ausgeliehen. Da die Statuten des nationalen Fußballverbandes FLF keine zwei Wechsel innerhalb einer Saison zulassen, mussten sich Lopes und Hostert bis zur Sommertransferperiode gedulden. Der Transfer wurde dadurch ungültig.
Der Verein aus dem „Gréngewald“ ging jedoch davon aus, dass Lopes sechs Monate später zur USH stoßen würde. Dem war aber nicht so. Monate später präsentierte die US Mondorf ihn als Neuzugang – trotz eines bestehenden Vertrages mit dem Ligakonkurrenten. Illegal war dieses Vorgehen jedoch nicht. Für die FLF war der Vertrag zwischen Hostert und Lopes null und nichtig, da der Transfer nicht zustande kam. Der Spieler hatte demzufolge freie Wahl bei der Suche nach einem neuen Verein. Die FLF-Statuten sehen es zudem vor, dass Verträge nur anerkannt werden, wenn sie in der offiziellen Transferperiode in Monnerich hinterlegt werden. Im Regelfall ist diese Periode im Sommer von Anfang Mai bis zum 31. Juli. Einen Kontrakt also, der im April unterschrieben wird, erkennt der Fußballverband nicht an.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vertrag keine Gültigkeit hat, wie nun ein Gericht in Luxemburg am 2. Dezember 2019 urteilte. Die US Hostert und ihr Anwalt Maître Marc Theisen hatten Stefan Lopes, der mittlerweile für Strassen spielt, wegen Vertragsbruchs vor Gericht gezerrt. „Es ging uns um das Prinzip und darum, dass festgehalten wird, dass solche Verträge ihre Gültigkeit haben“, sagt USH-Präsident Jacques Wolter. Das Gericht bestätigte, dass der Vertrag zwischen Lopes und der US Hostert Gültigkeit hat. Den geforderten Schadenersatz muss der Spieler jedoch nicht bezahlen. Der BGL-Ligue-Verein konnte nämlich keinen finanziellen Nachteil durch den gescheiterten Transfer beweisen.
„Richtungsweisend“
An dem von der FLF angewandten Modus operandi wird dieses Urteil aber nichts ändern. „Die Verträge zwischen Verein und Spielern werden gefestigt, aber das Urteil hat weder einen negativen noch einen positiven Effekt auf uns. Die Statuten verhindern derzeit ganz einfach, dass Verträge außerhalb der Periode hinterlegt werden können“, sagt FLF-Jurist Marc Diederich.
„Wir können uns nichts vom Urteil kaufen, weil der Spieler trotzdem zu einem anderen Verein wechseln konnte. Die gerichtliche Entscheidung ist jedoch richtungsweisend. Jetzt wissen die Spieler, dass sie nicht ohne Konsequenzen einen Vertrag unterschreiben können“, erklärt Jacques Wolter.
Da erstmals ein Gericht ein solches Urteil gefällt hat, will der USH-Präsident bei der nächsten Sitzung des Ligaverbandes LFL das Thema auf die Tagesordnung setzen. „Die FLF versteckt sich hinter ihren Statuten. Die Verträge müssen einen größeren Wert bekommen“, sagt Wolter. „Diese Idee muss erst einmal gedanklich durchgespielt werden und es muss herausgefunden werden, welchen Einfluss eine Veränderung der Statuten auf die Vereine hätte“, sagt FLF-Jurist Diederich.
Hostert hat aus diesem gescheiterten Wechsel seine Konsequenzen gezogen und mittlerweile in all seine Verträge eine Klausel eingebaut, die eine Geldbuße bei Vertragsbruch vorsieht. Denn eines steht nach dem letzten Urteil fest: In Zukunft kann jeder Fußballer, der seinen Kontrakt nicht einhält, zur Rechenschaft gezogen werden. Das können auch die FLF-Statuten nicht mehr verhindern.
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