Von sieben runter auf fünf / Fußball-Vereine stimmen für Änderung der Erstlizenz-Regelung
Die Erstlizenzen-Regelung im Luxemburger Fußball wird angepasst und die Anzahl der „premières licences“ von sieben auf fünf gesenkt. In einem Referendum haben die Vereine für eine Änderung des Reglements gestimmt.
Neuerungen im Luxemburger Fußball: In einem Referendum haben sich die Vereine aus dem Großherzogtum für eine Änderung des Reglements ausgesprochen. Konkret geht es um die Artikel 17 und 18, die sich auf die Anzahl von Erstlizenzen in einer ersten Mannschaft bei den Seniors beziehen. Die Anzahl der „premières licences“ wird zukünftig von sieben auf fünf heruntergeschraubt – mindestens zwei dieser fünf Spieler müssen in der Startelf stehen.
Die gleiche Änderung wird im Frauenfußball durchgeführt. Um spielberechtigt zu sein, müssen auch hier zukünftig nur noch fünf statt wie bisher sieben Spielerinnen mit Erstlizenz bei der FLF auf dem Spielberichtsbogen stehen – davon mindestens zwei in der Startformation.
Der Liga-Verband LFL hatte eine entsprechende Änderung bereits zuvor einstimmig angenommen (das Tageblatt berichtete am 5. April), nun hat sich in dem Referendum auch die Mehrheit der Vereine dafür ausgesprochen. Von 754 Stimmberechtigten hat eine absolute Mehrheit von 384 dafür gestimmt. Neben zwei Enthaltungen gab es 368 Nein-Stimmen. Alle Klubs aus der BGL Ligue haben mit Ja gestimmt.
Die Regeländerung tritt ab dem 1. Juli 2022 in Kraft.
Im vergangenen Jahr wurde die „Première licence“-Regel schon einmal angepasst. Seitdem haben nicht nur Fußballer, die in Luxemburg mit dem Sport angefangen haben, diesen Status, sondern auch jene, die vor dem 14. Lebensjahr eine Lizenz hierzulande unterschrieben hatten oder wenn sie zwischen dem 15. und 23. Lebensjahr fünf Saisons in Luxemburg aktiv waren.
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