/ Luxemburger Anti-Doping-Agentur: Keine Namen mehr nach positiven Dopingproben
In Zukunft wird die Öffentlichkeit in Luxemburg erst dann über einen Dopingfall informiert, wenn ein Urteil gesprochen wird und nicht, wie bisher üblich, wenn eine auffällige Probe abgegeben wurde.
Die nationale Anti-Doping-Agentur (ALAD) begründet diesen Schritt in ihrem Schreiben zum einen mit der neuen Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Zum anderen soll die Unschuldsvermutung damit gestärkt werden, heißt es in der Mitteilung der Behörde.
„Als die neue Datenschutzverordnung der Europäischen Union aktuell wurde, haben wir alle unsere Prozeduren noch einmal auf den Prüfstand gestellt“, erklärt Guy Colas, Präsident des Verwaltungsrates der Luxemburger Anti-Doping-Agentur (ALAD), auf Nachfrage des Tageblatt. Aus diesem Grund habe man sich auch mit der nationalen Datenschutzkommission zusammengesetzt. Immerhin kommen bei einer Anti-Doping-Agentur viele sensible Daten über Sportler zusammen.
Keine Verletzungen des Datenschutzes
Die Datenschutzkommission hat zwar keine Verletzungen des Datenschutzes in den Prozeduren der ALAD festgestellt, dennoch will man in diesem Bereich keine unnötigen Risiken eingehen.
Bislang hat die ALAD nach jeder anormalen Probe, also jeder Dopingprobe, in der ein verbotenes Mittel festgestellt wurde, darüber kommuniziert, zu welchem Anlass die Probe genommen wurde und welcher Sportler betroffen war. „Das sollte auch eine abschreckende Wirkung auf die Sportler haben“, so Colas. Diese Mitteilung wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Erst wird der „Conseil de discipline contre le dopage“ (CDD) mit dem Fall beauftragt und erst wenn der CDD ein Urteil gefällt hat, wird die ALAD die Öffentlichkeit informieren. „Wir haben uns bei den Anti-Doping-Agenturen in unseren Nachbarländern umgehört und auch die kommunizieren erst zu diesem Zeitpunkt“, sagt Colas, der unter anderem Belgien und Deutschland als Beispiele nennt.
Alle Sportler gleich behandeln
Wobei die deutsche Agentur sogar davon absieht, nach der Urteilsverkündung die Namen der Dopingsünder zu veröffentlichen. Und das, obwohl der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur ganz klar vorschreibt, dass mitgeteilt werden muss, gegen welche Anti-Doping-Regel verstoßen wurde, welche verbotene Substanz oder Methode angewendet wurde – und dass der Name des Sportlers oder Betreuers genannt werden muss, der den Regelverstoß begangen hat. Ob es nicht sinnvoller wäre, wenn sich die europäischen Anti-Doping-Agenturen auf eine einheitliche Prozedur einigen würden, bejaht Guy Colas. „Wir haben im Verwaltungsrat lange darüber diskutiert, wie wir in Zukunft vorgehen wollen.“
Man habe sich auch überlegt, ob eine Unterscheidung zwischen Elite-Sportlern (Athleten, die im COSL-Kader sind) und Amateur-Sportlern sinnvoll wäre. In dem Fall hätte man die auffälligen Proben eines Elite-Sportlers öffentlich gemacht und von Amateur-Sportlern erst nach dem Urteil des CDD mitgeteilt. Am Ende hat man sich dann allerdings dafür entschieden, alle Athleten gleich zu behandeln.
„Darüber wurde noch nicht gesprochen“
Dass diese neue Regelung nicht unbedingt die Transparenz im Anti-Doping-Kampf fördert, dessen ist sich auch Guy Colas bewusst. Er verweist allerdings auf den CDD, die unabhängige Struktur, die ehrenamtlich von der Generalstaatsanwältin Martine Solovieff geleitet wird und vor der die Dopingfälle verhandelt werden: „Ich habe vollstes Vertrauen in den CDD.“ Dessen Verhandlungen sind zudem öffentlich. Allerdings wurde die Presse bislang nicht regelmäßig darüber informiert, wann der CDD tagt. Dadurch, dass man aber über die positiven Proben informiert wurde, war man darüber informiert, ob es gerade einen Dopingfall gibt oder nicht.
Ob die ALAD in Zukunft darüber informiert, wann der „Conseil de discipline contre le dopage“ tagt, ist nicht bekannt. „Darüber wurde noch nicht gesprochen“, so Colas. Im Jahr 2018 hat die ALAD übrigens auch nicht über eine anormale Probe berichtet, da alle 202 durchgeführten Kontrollen negativ waren.
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Den Datenschutz-Tralala geht wirklech schon ze weit an och fatzeg op den Wecker. Wien garantéiert dann dass een sech do net „frei kafen“ kann? D’Fuentes-Affaire fir un Johren léisst sou een Zweifel opkomen! Gott sei Dank kann een sech do op d’Madame Solovieff verlossen. Wann den Dossier mol bei hir ukennt! Virdrun bleibt dann jo alles mol ennert dem Tapis oder?
Ohni Transparenz geht den Sport futti !
Wann ech muss ob een Teppech treppelen, passen ech schons emmer op datt ech net anbrie’chen wei‘ um Eis !
Was soll diese Geheimniskrämerei ? Weshalb den Mantel des Schweigens über die ALAD Aktivitäten hängen? Das macht doch alles umso verdächtiger ? In Sachen Doping wird zu Recht Transparenz verlangt, denn Doping ist schlichtweg Betrug und Betrügern gehört der Prozess gemacht und zwar öffentlich. Wenn nicht, ist der Sport der Verlierer und die ALAD unglaubwürdig. Datenschutzverordnung der EU hin oder her. Auch bei Amateur Sportlern, besonders den Jugendlichen, soll hart und konsequent durchgegriffen werden, allein der Abschreckung wegen. Denn früh übt sich, wer ein Meister werden will. Und gedopte Meister wollen wir doch keine!
Keine Namen mehr, keine positiven Doping-Proben (nur anomale Proben)! 2018 keine anormalen Proben! Auch keine Information welcher Sportler getestet wurde! Da macht dach einfach de Boutique zou!