/ Opfer des Reglements: Ausgebildet in Luxemburg, aber ohne „première licence“
Ein neues Phänomen macht sich in Luxemburg breit: Nachwuchsspieler, die in Luxemburg ausgebildet wurden, aber als Kind ihre erste Lizenz im Ausland erhielten, zählen nicht als „première licence“. Mittlerweile haben einige Vereine in der BGL Ligue mit dieser Tücke des Reglements zu kämpfen.
2005 wurde ein neues Reglement eingeführt. Der Status „joueur sélectionnable“ wurde ins Leben gerufen, damit die luxemburgischen Vereine vermehrt auf einheimische Spieler zurückgreifen sollen. Damit keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit stattfindet, wurde der Status 2010 in „première licence“ umgewandelt. Jeder Verein muss sieben solcher Erstlizenzen bei offiziellen Partien auf den Spielbogen eintragen. Eine „première licence“ ist ein Spieler, der seine erste Lizenz in Luxemburg unterschrieben hat. So weit, so gut.
Mittlerweile gibt es aber immer mehr Spieler, die mit ihren Eltern im Kindesalter aus dem Ausland nach Luxemburg zogen und in der Heimat ihrer Eltern bereits das kleine Fußball-ABC erlernten. Diese Nachwuchsspieler zählen laut aktuellem FLF-Reglement nicht als „première licence“ und philosophisch betrachtet nicht als Produkt der eigenen Nachwuchsabteilung.
In der BGL Ligue gibt es derzeit sieben solcher Fälle. Omar Natami, Almir Klica (beide Jeunesse und beim F91 ausgebildet), Niklas Bürger, Nicolas Dücker (beide Rosport), Alex Papadopoulos (RMHB), Bruno Freire (Fola) und sein Bruder Nuno (Fola, derzeit an Remich/Bous ausgeliehen) sowie Gonçalo Peixoto (UT Petingen) zähl(t)en zu den besten Nachwuchstalenten ihrer Vereine, müssen sich aber mit der ausländischen Konkurrenz um einen Platz im 16er-Aufgebot streiten. Für diese Kicker wurde ein Reglement, das eigentlich einen Vorteil für die einheimischen Nachwuchskicker darstellen sollte, zum Nachteil.
Sieben Fälle in der BGL Ligue
„Derzeit wird ein Foto vom Spieler gemacht, wenn er mit dem Fußballspielen anfängt“, regt sich F91-Sekretär Romain Biver auf. Die Düdelingen werden in Zukunft noch öfter mit diesem Problem konfrontiert werden. Gleich sechs Akteure der aktuellen Juniorenmannschaft sind nicht im Besitz einer „première licence“. Bei der Fola sind drei Junioren- und ein Cadets-Spieler in diesem Fall. Auch bei anderen Vereinen könnte dieses Reglement in Zukunft zum Problem werden. In Petingen werden immer wieder Jugendspieler aus Belgien aufgenommen, weil ihre Vereine aufgelöst werden oder keine Jugendmannschaft mehr besteht. Rosport liegt direkt an der Grenze zu Deutschland. Die Victoria besitzt in dieser Region die wohl beste Infrastruktur und ist deshalb eine sehr attraktive Adresse – auch für deutsche Kinder.
In Strassen wohnen viele Familien aus Skandinavien und England, die mit ihren Kindern erst spät ins Großherzogtum gezogen sind. Das Problem wurde von mehreren Vereinen bereits beim nationalen Fußballverband angesprochen. Den Klubs schwebt ein Reglement vor, das an die „Homegrown player“-Regel erinnert, die in allen internationalen UEFA-Wettbewerben angewandt wird. Ein Verein, der an der Champions oder Europa League teilnimmt, muss im 25er-Kader mindestens acht Spieler haben, die im Land ausgebildet wurden und vier Spieler haben, die im Verein ausgebildet wurden.
Als „lokaler Spieler“ gelten laut UEFA Akteure, die mindestens drei Jahre lang im Alter zwischen 15 und 21 Jahren von ihrem Verein oder einem vom jeweiligen nationalen Verband anerkannten Klub ausgebildet wurden.
Bei der FLF ist man nicht abgeneigt, das Reglement in diese Richtung zu ändern. „Diese Diskussion gab es bereits. Derzeit sind aber noch nicht viele Spieler in diesem Fall. Wenn die Vereine eine Änderung im Regelwerk vornehmen wollen, dann können wir das auch bei einem außerordentlichen Kongress stimmen lassen. Wichtiger wäre es jedoch, noch intensiver die Nachwuchsarbeit zu fördern. Derzeit sind nämlich im Schnitt 90 Prozent der Lizenzen bei BGL-Ligisten Erstlizenzen. Und aus diesem Pool müssen mehr Spieler, die für die erste Mannschaft in Frage kommen, hervorgehen“, sagte Verbandspräsident Paul Philipp. Juristisch wäre eine Änderung des Reglements übrigens kein Problem.
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