BGL Ligue / Swift und Jeunesse scheitern vor CLAS – Strassen als Europacup-Teilnehmer bestätigt
Während Fußball-Luxemburg nach Metz schaute, wurde am Mittwochabend in einem brennenden UEFA-Dossier bezüglich der internationalen Lizenzen eine Entscheidung vom nationalen Sportgerichtshof CLAS getroffen: Die Berufungen von Swift und Jeunesse wurden als „nicht fundiert“ eingestuft und abgewiesen. Damit steht UNA Strassen nach wochenlangem Warten auf offizielle Bestätigung als Conference-Teilnehmer-fest.
Die Bombe schlug am 17. Mai ein: Gleich vier BGL-Ligue-Vereine hatten auch in zweiter Instanz keine UEFA-Lizenz von den FLF-Juristen erhalten. Während UT Petingen und Schifflingen es dabei beließen, zogen Vizemeister Swift Hesperingen und die Escher Jeunesse vor das nationale Sportgericht CLAS, um Berufung einzulegen. Wie das Tageblatt am frühen Donnerstagmorgen erfahren hat, wurden beide Dossiers als „nicht fundiert“ zurückgewiesen.
Zur Erinnerung: Bei Swift Hesperingen waren nach einem externen Audit drei UEFA-Kriterien nicht erfüllt worden, die zu der Entscheidung der FLF-Juristen geführt haben, die Lizenz nicht auszustellen: verspätete Lohnauszahlungen der Angestellten (Kriterium F.04.1 A) sowie verspätete Einzahlungen an die Krankenkassen und die Steuerbehörde (F.04.02 A), die nicht bis zum Stichdatum am 31. März nachgezahlt worden sind. Bei der Escher Jeunesse fehlte ein Urteil eines externen Audit-Unternehmens.
Während die Schwarz-Weißen nach dem Urteil des CLAS lediglich ein Anrecht auf rund 40.000 Euro verlieren (und dennoch einen Teil des UEFA-Solidaritätsfonds erhalten werden), wurde Swift gleich in doppelter Hinsicht abgestraft: Der Verein hatte sich bekanntlich sportlich für das internationale Geschäft qualifiziert. Jetzt entfällt nicht nur die finanzielle Entschädigung für den Erhalt der UEFA-Lizenz, sondern UNA Strassen wird anstelle der Hesperinger als erster Nachrücker mit Lizenz in den Genuss der Conference League kommen.
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