Landeswahlen 2023 / Stimmen ohne Wirkung: Ein Fünftel der Berechtigten haben nicht oder ungültig gewählt
55.395 Frauen und Männer haben am Sonntag bei den Landeswahlen nicht oder ungültig gewählt. Erklärungen dafür gibt es einige. Eine kurze Zusammenfassung von Begriffen und Zahlen.
Fast ein Fünftel aller Wahlberechtigten haben am Sonntag bei den Landeswahlen nicht von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Präziser ausgedrückt waren es 19,3% gegenüber 16,8% im Jahr 2018. Berechtigt, in der Kabine zu wählen oder per Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen, waren theoretisch 286.739 luxemburgische Staatsangehörige. 55.395 Frauen und Männer haben dieses Recht entweder überhaupt nicht oder nicht den Vorgaben entsprechend genutzt.
Zu jenen, die nicht gewählt haben, gehören sicherlich Personen, die über 75 Jahre alt sind und denen es per Gesetz freigestellt ist, ob sie wählen oder nicht. Zu den Abstinenzlern dürften auch jene Luxemburger zählen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht zur Wahlteilnahme verpflichtet sind. Eine dritte Kategorie sind jene, die am Sonntag einfach nicht zur Wahl erschienen sind, sei es, weil sie es vergessen, verschlafen oder willentlich unterlassen haben. Da in Luxemburg Wahlpflicht besteht, drohen Wahlmuffeln, die ohne stichhaltige Entschuldigung der Wahlurne fernbleiben, Strafen von bis zu 1.000 Euro. Doch das ist Theorie, denn der betreffende Artikel 90 des Wahlgesetzes wird nicht mehr vollumfänglich angewandt. Seit Mitte der 60er-Jahre wird nämlich kein Wahlschwänzer mehr von der Staatsanwaltschaft verfolgt oder bestraft. Und das, so sagen Juristen, könne auch nicht mehr so ohne weiteres von heute auf morgen wieder eingeführt werden. Auch Listen mit den Namen und Adressen der Nichtwähler werden nicht mehr systematisch erstellt und gesondert weitergegeben. Im allgemeinen Verzeichnis der Wähler steht nachher einfach: Nicht gewählt oder nicht erschienen.
Irrtum und Absicht
36.771 Personen haben insgesamt am letzten Sonntag nicht gewählt, weder per Briefwahl noch sind sie in ihrem Wahlbüro aufgetaucht. Bleiben von den anfangs genannten 55.395 Personen dann noch deren 18.624 übrig, die ihren Stimmzettel so genutzt haben, dass er ungültig war. Wie viele von ihnen das unbeabsichtigt gemacht machen, ist schwer zu sagen. Wenn zum Beispiel mehr Kreuze auf dem Blatt verteilt wurden, als zu vergeben waren, kann man natürlich durchaus mal davon ausgehen, dass sich geirrt, also verzählt wurde. Mag sein, dass es auch aus Unkenntnis geschah. Kaum Zweifel dürften aber daran bestehen, dass jene 7.889 Frauen und Männer, die am Sonntag einen weißen, gänzlich unbenutzten Stimmzettel abgegeben haben, dies wissentlich und willentlich taten. Und wer sich auf einem der 10.735 als „Votes nul“ bezeichneten Zettel mehr oder weniger kreativ austobte, indem er beispielsweise eine kleine Zeichnung oder einen Namen hinzufügte oder ein „Ich habe keinen Bock“, der wusste, was er tat. Beim Auszählen sorgte das in den betroffenen Wahlbüros vielleicht für einen kurzen Moment für Heiterkeit – ansonsten aber war dieser Wahlzettel ungültig.
Wer sich auf elections.lu die Resultate vom Wahlsonntag anschaut, stößt auf zwei Begriffe, die nicht unbedingt jedem verständlich sein müssen. Nämlich „Suffrages“ und „Grand total exprimé“. Ersteres, die höhere Zahl, drückt die Maximalzahl an Stimmen aus, die pro Bezirk oder national vergeben werden konnten. Zweiteres, die kleinere Zahl, sagt, wie viele Stimmen es unterm Strich wirklich waren. Weniger Kreuze zu machen als möglich, ist nämlich nicht verboten.
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