Fachkräftemangel / Ab jetzt können Nicht-EU-Bürger leichter Arbeit in Luxemburg aufnehmen
Ein Mangel an qualifiziertem Personal macht auch in Luxemburg nicht nur Arbeitgebern Sorgen. Ein Gesetz, das das Problem zumindest entschärfen soll, ist zum 1. September in Kraft getreten. Es erleichtert in Luxemburg lebenden Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt.
„Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ist zu einem ernsthaften Problem für die
Wirtschaft des Landes geworden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten und des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und
Solidarwirtschaft. Demzufolge sei der IT-Sektor besonders vom Mangel getroffen. „Aber auch andere Sektoren wie das Gesundheitswesen, das Ingenieurwesen, Finanz- und Beratungsberufe sowie
einige Berufe im Baugewerbe leiden unter einem eklatanten Arbeitskräftemangel und laufen Gefahr,
ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren“, heißt es.
Das jetzt geltende Gesetz soll dem entgegenwirken – durch folgende Neuerungen:
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die aufgrund einer Familienzusammenführung
einen luxemburgischen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen sofort in
Luxemburg arbeiten und haben somit freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie müssen sich damit nicht
mehr um eine Arbeitserlaubnis oder eine Genehmigung zur Ausübung einer selbstständigen
Tätigkeit bemühen – und können sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten. Das wird in den entsprechenden Dokumenten auch schriftlich festgehalten.
Alle Gewerbe offen
Aber die Erleichterungen gehen noch weiter: Familienangehörige aus Drittstaaten, die vor dem 1. September 2023 im Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung oder eines gültigen und zum Zwecke der Familienzusammenführung ausgestellten Aufenthaltstitels waren, dürfen seit dem 1. September 2023 in Luxemburg jede Art von abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit aufnehmen – bisher geltende einschränkende Bemerkungen im Aufenthaltstitel verlieren ihre Gültigkeit.
Menschen, die internationalen Schutz beantragt haben und sich seit mindestens sechs Monaten im entsprechenden Verfahren befinden, sowie alle, denen ein Aufschub oder eine Aussetzung der Abschiebung gewährt wurde und die eine befristete Beschäftigungsgenehmigung beantragt haben, können ebenfalls leichter Arbeit aufnehmen. Der bisher von der Agentur für Beschäftigungsentwicklung (Adem) durchgeführte „Arbeitsmarkttest“ entfällt für diese Menschen.
Nächste Neuerung: Aufenthaltstitel für den Zweck der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung sind ab sofort zwölf Monate gültig – bisher waren es neun.
Prüfung muss schneller gehen
Aber auch Drittstaatsangehörige, die noch nicht in Luxemburg sind, sollen leichter Arbeit aufnehmen können. Denn auch der Erhalt einer Bescheinigung, die die Einstellung von Drittstaatsangehörigen erlaubt, wird vereinfacht. Dabei werden zwei Fälle unterschieden: Sofern jemand in einem Beruf angestellt werden soll, der sich auf der Liste der Adem mit Berufen, in denen besonders großer Mangel herrscht, findet, wird die Erlaubnis innerhalb von fünf Tagen ausgestellt.
Für Stellen, die nicht auf der Liste der Berufe mit hohem Arbeitskräftemangel stehen, wird der Markttest
weiterhin durchgeführt – allerdings mit verkürzten Fristen. Die Adem hat nur noch sieben Werktage Zeit, um zu prüfen, ob auch einheimische Arbeitssuchende das Profil für die gemeldete Stelle erfüllen – und muss danach innerhalb von fünf Werktagen die Erlaubnis erteilen, den Drittstaatsangehörigen anzustellen.
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