Schwere Vorwürfe / OGBL kritisiert Abkommen zwischen Post und „Syndicat des P&T“
Ist das das Ende des öffentlichen Statuts bei Post Luxembourg? So sieht es zumindest der OBGL, der an der Vereinbarung zwischen der Post und dem „Syndicat des P&T“ kein gutes Haar lässt.
Der OGBL prangert das Vermittlungsabkommen an, das die Post Luxembourg und das „Syndicat des P&T“, der gewerkschaftliche Arm der CGFP bei der Post, am 22. Dezember 2023 unterzeichnet haben. Der OGBL führt in einer Pressemitteilung am Freitag konkret vier Kritikpunkte an.
So würde das Abkommen Arbeitnehmern, die vor 2016 eingestellt wurden, ermöglichen, vom privaten ins öffentlich-rechtliche Statut zu wechseln. Rund 270 Personen, in erster Linie Mitarbeiter aus den mittleren Laufbahnen, deren Statut bei der Einstellung nicht klar definiert war, kämen hierfür infrage. Diese Arbeitnehmer können nun ein Einstellungsexamen ablegen und würden nach dem Statutenwechsel den Vorschriften für Staatsangestellte unterliegen. Allerdings würde der Wechsel des Statuts „nicht unbedingt mit einer Gehaltsverbesserung einhergehen“, schreibt der OGBL.
Vor allem, und das ist die eigentliche Kritik, würde das Abkommen aber gleichzeitig das privat-rechtliche Statut aller nicht berechtigten Arbeitnehmer, etwa 97 Prozent des Personals, endgültig verankern. Das Gleiche gelte auch für alle künftigen Mitarbeiter – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen. So könnten beispielsweise immer noch Beamte oder Staatsangestellte von einer anderen staatlichen Verwaltung zur Post wechseln.
Der OGBL bedauert auch das mit dem Abkommen eingeleitete Ende des verbeamteten Briefträgers. Es lege nämlich fest, dass künftige Briefträger allesamt unter privat-rechtlichem Statut eingestellt werden.
Der OGBL wirft dem „Syndicat des P&T“ zudem vor, das öffentlich-rechtliche Statut der Post-Mitarbeiter zu opfern, um seine Posten im Verwaltungsrat zu retten.
Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung steht im Fokus der Kritik des OGBL: Die Post und das „Syndicat des P&T“ hätten sich bei der Unterzeichnung verpflichtet, das Abkommen nicht vor den Sozialwahlen am 12. März zu veröffentlichen, schreibt die Gewerkschaft. Das Syndikat hätte diese Vereinbarung gebrochen. Es hätte das Abkommen inmitten des Wahlkampfes im Februar veröffentlicht und damit als Wahlpropaganda missbraucht. Aber mehr noch: Der OGBL wirft dem Syndikat vor, es als das Gegenteil dessen darzustellen, was es eigentlich ist. Das Syndikat würde es als „Garantie für die Gewährung des öffentlichen Statuts für alle Beschäftigten von Post Luxembourg“ verkaufen.
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