Kommentar / Zebrastreifen-Streit in der Hauptstadt: So hält es der Schöffenrat mit der Transparenz

Immer wieder sind seit mehreren Jahren zwei Analysen zu Fußgängerüberwegen in Luxemburg-Stadt Thema
Seit drei Jahren ist sie in der Hauptstadt Thema: eine Analyse der Gemeinde Luxemburg, die sich mit der Sicherheit an Zebrastreifen auseinandersetzt. Der kommunale „Service circulation“ kam 2021 nämlich zum Ergebnis, dass 37 Fußgängerüberwege in Luxemburg-Stadt nicht konform mit der Straßenverkehrsordnung sind – während es laut einer Analyse vom „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) ganze 475 waren.
Im Gegensatz zum Datensatz des ZUG bekam die Öffentlichkeit die Studie der Gemeinde nie zu sehen. Ob das rechtens ist, dürfte das Verwaltungsgericht – vor dem der Fall inzwischen verhandelt wird – in den kommenden Wochen bekanntgeben. Unabhängig davon, wie das Urteil ausfallen wird, lässt das Vorgehen der politischen Verantwortlichen in der Hauptstadt tief blicken.
So bestimmt die Gemeinde, welche Informationen die Öffentlichkeit erhält – und welche nicht. Selbst nachdem die „Commission d’accès aux documents“ (CAD) im März 2022 geurteilt hatte, dass nichts gegen die Herausgabe der Ergebnisse spricht, geschah das nicht. Und die Stadt wehrt sich aktuell weiter vor Gericht dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger Zugriff auf die für ihren Alltag relevanten Informationen erhalten.
Nicht nur die Mitglieder des ZUG fragen sich, was es zu verstecken gibt. Bis heute ist nicht bekannt, wie die Studie der Stadt aussieht: ob es sich um ein schriftliches Dokument handelt, ob alle 475 von dem Zentrum beanstandeten Zebrastreifen kontrolliert wurden – oder ob diese Studie der Gemeinde überhaupt existiert. Fragen zum Thema beantwortet die Stadt mit Verweis auf die laufende Gerichtsprozedur nicht. Transparent wie immer also.
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