Luxemburg / Verdienst von 28.035 Personen lag 2022 über der Obergrenze für Rentenversicherungsbeiträge
558.201 Personen haben im Jahr 2022 Beiträge für das allgemeine Rentenversicherungssystem gezahlt. Davon haben 28.035 Personen die jährliche Obergrenze, die dem Fünffachen des sozialen Mindestlohns entspricht, überschritten. Das antwortet die Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten von „déi Lénk“ Marc Baum. Der zurzeit beitragspflichtige Höchstbetrag für alle Sozialversicherungssysteme außer der Pflegeversicherung betrage das Fünffache des sozialen Mindestlohns, das heißt 12.854,64 Euro, so die Ministerin: „Der Versicherte zahlt also keine Beiträge auf den Betrag, der diese Höchstgrenze übersteigt.“
Die nationale Rentenversicherungskasse nahm im Jahr 6.696 Millionen Euro aus Beiträgen und staatlicher Beteiligung (24 Prozent der Lohnsumme) ein. Hätten die 28.035 Personen, die die jährliche Obergrenze überschreiten, auf den vollen Betrag ihres Gehaltes Beiträge zahlen müssen, so hätte sich diese Summe auf 676 Millionen Euro belaufen, schreibt Deprez. Der derzeitige Beitragssatz von 24 Prozent wird nicht ausreichen, um das Volumen der jährlichen Renten ab dem Jahr 2027 zu bezahlen. Eine breit angelegte Konsultation werde mit der Zivilgesellschaft „über die langfristige Tragfähigkeit unseres Rentensystems durchgeführt, um einen Konsens zur Frage zu finden“, heißt es im Koalitionsvertrag. Diese „breit angelegte Konsultation“ werde laut Deprez „eine Vielzahl von Möglichkeiten für alle beteiligten Akteure bieten“.
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