Luxemburg / Grenzgänger aufgepasst: Überstunden können von Deutschland über Jahre rückwirkend besteuert werden
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland beschert den Grenzgängern von der anderen Seite der Mosel endlich 34 Home-Office-Tage. Allerdings beinhaltet es auch einige Überraschungen. So wurde Mitte März bekannt, dass Löhne auf Überstunden jetzt beim deutschen Fiskus versteuert werden.
Laut dem Steueranwalt Stephan Wonnebauer gilt diese Regelung nicht nur rückwirkend für das Jahr 2024 – sondern „für alle offenen Fälle“. Im Gespräch mit dem Tageblatt erklärt Wonnebauer: „Ich habe jetzt einen Fall, da besteuern die Deutschen die Überstunden. Und das ist von 2021.“ Die neue Regelung werde tatsächlich angewendet – und das offenbar nicht nur für 2024. „Wessen Steuererklärungen noch nicht abschließend bearbeitet wurden oder wer sie noch nicht eingereicht hat, muss jetzt mit vielem rechnen“, sagt Wonnebauer.
Der Steuerexperte erklärt auch, dass der deutsche Steuerfreibetrag den Grenzgängern kaum Erleichterung böte. „In Deutschland gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt“, sagt Wonnebauer. „Der Steuersatz ermittelt sich also aus dem Luxemburger Gehalt und dem in Deutschland zu versteuernden Anteil. Das weiß jeder Steuerfachangestellte.“ Laut den Gewerkschaften OGBL und LCGB hatte das Luxemburger Finanzministerium erklärt, dass es wegen des Freibetrags erst „nicht zu einer systematischen Besteuerung aller in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland kommen“ werde. Dem widerspricht Wonnebauer: „Die Darstellung ist komplett falsch.“
- Uber kommt nach Luxemburg – mit Anpassungen - 3. Mai 2024.
- Luxemburg steht auf Rang 11 – und hat sich damit um neun Plätze verbessert - 3. Mai 2024.
- 663 Radler steigen bei der „Randonnée Elsy Jacobs“ in den Sattel - 3. Mai 2024.
Der deutsche Staat verpulvert sinnlos Milliardenbeträge und sucht deshalb verzweifelt nach neuen Einkommensquellen.
@forumpost
Genausou wei bei eis mussen och do Politiker bezuelt gin. An d’Vollek as den Leidtragenden.