Transparenz / Linken-Politiker David Wagner: „Kontrollrecht praktisch nicht umsetzbar“
Der Chamber obliegt die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Dazu gehört unter anderem, die Verwendung von Steuergeldern genaustens zu überprüfen. Das ist jedoch mit vielen Hürden verbunden, wie der Linken-Abgeordnete David Wagner jüngst in den sozialen Medien kritisierte.
Der Thread, in dem David Wagner von seinen Erfahrungen bei der Einsicht vertraulicher Dokumente berichtet, offenbart die endlose Mühseligkeit, die Alltag für Luxemburger Oppositionspolitiker zu sein scheint. Der Abgeordnete wollte Regierungsdokumente sichten, um die Verwendung von Steuergeldern zu kontrollieren. Wie Wagner erklärt, sei dafür zunächst ein Antrag zur Dokumenteneinsicht an den Parlamentspräsidenten gestellt worden, den die Konferenz der Parlamentspräsidenten der Chamber bewilligte. Danach stufte die „Kommission für den Zugang zu Dokumenten“ die Vertraulichkeit des Dokuments ein, was einige Wochen dauern kann. Wegen einer vertraulichen Einstufung lag das Dokument dann in einem Safe in der Chamber zur Einsicht bereit – bewacht von zwei Amtsdienern des Parlaments („Huissiers“).
Wagner konnte das Dokument dann einsehen. Dabei durfte er keine Fotos machen, auch das Handy blieb draußen. Erlaubt waren nur Notizen. Ein normaler Vorgang für Chamber-Abgeordnete, doch nicht unproblematisch. Der Ausschluss von Nicht-Abgeordneten bei der Dokumenteneinsicht führt zu Problemen. „Gewisse Dokumente sind nicht klar zu verstehen und zu untersuchen. Die Abgeordneten sind in dem Fall allein auf ihre fachlichen Kapazitäten beschränkt“, erklärt Wagner auf X.
Alle verfügbaren Schriftstücke offenlegen
Damit sei es einem Abgeordneten der Opposition nicht möglich, sich bei der Einsicht der Dokumente von Fachexperten oder Referenten beraten zu lassen – was bei manchen Themen oder Dokumentenarten die Verständlichkeit deutlich erschwere. Ein weiteres Problem sieht der Abgeordnete im Arbeitsaufwand der Amtsdiener. Auch während der Einsicht muss immer ein „Huissier“ dabei sein. Dieses Mal habe er zweieinhalb Stunden gebraucht, schreibt Wagner. Zeit, in der er eine Arbeitskraft der Chamber „immobilisiert“ habe, um von seinem Recht, die Ausgabe von Steuergeldern zu kontrollieren, Gebrauch machen zu können. „Und wenn einem Abgeordneten danach noch etwas einfällt, geht der ganze Zirkus wieder los“, so der „déi Lénk“-Politiker.
Im Gespräch mit dem Tageblatt erklärt Wagner ein weiteres Problem. Bei Anforderung der Dokumente müsse man konkret angeben, welche Akten man einsehen möchte, dabei wisse man oftmals gar nicht, welche Dokumente es zu der konkreten Sachlage überhaupt gibt. Zusätzlich dazu, dass der Freigabeprozess lange dauere, bekämen die Abgeordneten manche Dokumente gar nicht erst zu Gesicht. Mit einem Recht auf Information – statt auf einzelne Dokumente – müsste die Regierung alle verfügbaren Schriftstücke offenlegen.
Wagner bemängelt, dass sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung eher theoretischer Natur sei. In der Praxis sei es nicht umsetzbar. „Es ist wirklich schwierig, seine Arbeit korrekt zu machen“, stellt der Oppositionspolitiker fest. „Die Chamber vertraut sich selbst nicht“, schlussfolgert er. Als die Parlamentsmehrheit 2018 für das Transparenzgesetz stimmte, habe sie sich damit selbst geschwächt.
Oft kritisiert: das Transparenzgesetz von 2018
Dieses Gesetz steht in der Tat seit seiner Einführung unter starker Kritik, nicht nur von Abgeordneten. Die Unklarheiten führten zu einer willkürlichen Umsetzung der Informationsregeln, kritisierte ein Bündnis aus dem Journalistenverband ALJP, der Gewerkschaft OGBL und einer Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Greenpeace, das „Mouvement écologique“ und die „Action Solidarité Tiers Monde“ (ASTM).
Die Hoffnung auf ein neues Informationszugangsgesetz hielt die vorherige Regierung aufrecht, setzte aber nichts um. Der neue Premierminister Luc Frieden (CSV) versprach beim Neujahrsempfang des Presserates im Januar 2024 ein Informationszugangsrecht für Journalisten. Dieses solle bis zum Sommer entworfen sein.
David Wagner wünscht sich eine bessere Transparenz für sich und seine Parlamentskollegen. Wenn es nach ihm geht, müsse die Dokumenteneinsicht deutlich schneller gehen, zum Beispiel auf dem digitalen Weg. Zudem sollten die Abgeordneten sich von eigenen Angestellten oder Mitarbeitern des Parlaments unterstützen lassen können. Der Oppositionspolitiker wird auch in diesem Fall weitere Dokumente anfragen müssen, was erneut einige Wochen dauern wird. Dabei wollte er nur nachprüfen, was ein privates Unternehmen mit staatlichen Subventionen, also Steuergeldern, so anstellt.
Der Artikel von Herrn WAGNER erinnert mich an diesen:
▪ Die Zustände in der Psychiatrie (Luxemburger Wort)
In den psychiatrischen Krankenhäusern im Land – allen voran das CHNP in Ettelbrück – könnten die Ärzte in vielen Bereichen schalten und walten ohne den Patienten nach seinem Willen zu fragen. Das hat die nationale Menschenrechtskommission am Dienstag in einem Bericht über die Psychiatrie festgestellt. (…) Die Kritik der Menschenrechtler macht sich außerdem daran fest, daß die „Chamber“ in der Praxis die Zustände in der Psychiatrie nicht überprüft. Dazu sollte sie eigentlich in der Lage sein, denn der Gesundheitsminister soll alle drei Jahre einen Bericht für die Parlamentarier verfassen. „Dies ist nach unserer Kenntnis noch nie geschehen“, erklären die Menschenrechtler (…) (wort.lu, 21.02.2006)
MfG
Robert Hottua
Positiv ist daß die Dokumente noch nicht geschwärzt sind, und das bei einer schwarzen Mehrheit in der Regierung! 😉🤐🌑🙈
„Dieses solle bis zum Sommer entworfen sein.“
Sollen wir wetten, dass…
Sie haben vergessen das Jahr zu nennen!