Trier / Amokfahrer lebenslänglich hinter Gittern - aber zunächst nicht im Gefängnis
Einer der aufsehenerregendsten Prozesse in der Region ist am Montag zu Ende gegangen. Vor dem Landgericht musste sich – und das nicht zum ersten Mal – der Trierer Amokfahrer verantworten. War’s das jetzt?
Der Amokfahrer von Trier muss wohl den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen: Das Landgericht verurteilte den 54-jährigen Todesfahrer am Montag wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Zunächst kommt der laut Gutachten an Wahnvorstellungen leidende Bernd W. allerdings in eine forensische Klinik. Ob er die geschlossene Einrichtung je wieder verlassen wird, halten Experten für fraglich. Falls ja, käme der aus dem Trierer Stadtteil Zewen stammende Mann danach ins Gefängnis. Das fünfköpfige Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, heißt: Der Amokfahrer hat auch im Gefängnis keine Chance auf eine vorzeitige Entlassung.
Bei der Todesfahrt durch die Trierer Innenstadt am 1. Dezember 2020 starben sechs Menschen, Dutzende Passanten wurden teils lebensgefährlich verletzt oder schwer traumatisiert.
Der Amokfahrer war im August 2022 vom Trierer Landgericht wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich ordnete das Gericht schon damals die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Klinik an.
Nicht gänzlich schuldunfähig
Der Prozess musste Ende Februar neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil teilweise aufgehoben hatte. Bei der Neuauflage vor einer anderen Kammer des Trierer Landgerichts ging es insbesondere um die Frage, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt des Gewaltverbrechens möglicherweise schuldunfähig war. War er nicht, diagnostizierte der psychiatrische Sachverständige, Professor Dr. Jürgen L. Müller. Der Angeklagte sei zur Tatzeit „vermindert schuldfähig gewesen, aber nicht gänzlich schuldunfähig“, so der Experte.
Der Amokfahrer Bernd W. glaubt, als Kleinkind Opfer eines Pharma-Experiments geworden zu sein, bei dem ihm eine radioaktive Flüssigkeit in den Arm gespritzt worden sein soll. Dafür soll er umgerechnet eine halbe Million Euro Entschädigung bekommen haben. Das Geld wird ihm nun angeblich von einem Notar vorenthalten. Für diese und weitere abstruse Behauptungen des an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Angeklagten gibt es keinerlei Belege.
Eklat im Sitzungssaal
Am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte noch für einen Eklat gesorgt, als er rund ein Dutzend Zeugen als Lügner hinstellte. Mehrere Opfer und deren Anwälte verließen daraufhin den Sitzungssaal. Das werde für die Anwälte ein Nachspiel haben, kündigte der Vorsitzende Richter Armin Hardt an. Er werde wegen dieses ungebührlichen Verhaltens die Rechtsanwaltskammer informieren.
Die beiden Verteidiger des Angeklagten kündigten indes an, abermals Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Nicht ganz ausgeschlossen also, dass sich noch einmal ein Gericht mit dem Amokprozess befassen muss. Nach einem vom Gericht erlassenen Unterbringungsbefehl sollte der verurteilte Amokfahrer noch am Montag in die geschlossene Psychiatrie nach Andernach gebracht werden.
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