So., 6. Oktober 2024




  1. Moggel /

    Wéi huet den JCJ gesot? Wann et néideg ass, dann muss eben gelun gin! An dorun halen sech all Politiker.

  2. Adam /

    „Sitzt ein junger Mann bei einem Bewerbungsgespräch….als ihm plötzlich…“
    Dann hat dieser junge Mann in seinem CV sicher wichtige Details vergessen zu erwähnen.Das wäre ja dann Lüge oder Vorspielung falscher Tatsachen. Wenn ich ein sauberes Register habe(offiziell),dann sollte es auch in jeder Hinsicht sauber sein.Man sollte es nicht sauber halten ,nur um dem Mann die Zukunft nicht zu verbauen. Das wäre eine Ungerechtigkeit gegenüber allen Leuten die wirklich sauber sind. Die Tatsache,dass „Strafdateien“ existieren,obwohl sie nicht gesetzlich untermauert sind,ist eine andere Sache. Wenn ein angehender Anwalt oder Richter usw. nur ein „sauberes“ Strafregister haben,weil es sauber gehalten wurde um ihm die Karriere nicht zu versauen,dann stimmt was nicht. Aber wir haben ja auch Anwälte oder gar Richter gesehen deren Krug zerbrochen war. Wir sind alle nur Menschen.

    • Clemi /

      Wenn ein Auszug aus dem Casier für eine Bewerbung verlangt ist, und der ist vierge, dann ist er vierge. Punkt. Dann kann nicht durch die Hintertür plötzlich doch noch etwas auftauchen. Das ist ja wie, wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, und der hätte mit einem Freispruch geendet, dieses „Vergehen“ einem trotz Freispruch immer noch anhängen würde. Und in dem präzisen Fall kam es scheinbar ja noch nicht einmal zum Prozess!???

  3. spëtzbouf /

    Die Gesetze gelten für alle! Nur gibt es welche die gleicher vor dem Gesetz sind als andere.

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