Mi., 22. Januar 2025




  1. Leila /

    Warum sollte sie etwas öffentlich machen, solange sie ihre (geistige) Arbeit wie gehabt weiter machen kann? Auch sie darf und kann die ärztliche Schweigepflicht für sich in Anspruch nehmen. Der Ausdruck „Vertuschung“ ist m. M. nur bei einer ansteckenden Krankheit angebracht.

  2. DanV /

    @Autor

    Sie verdrehen die Tatsachen. Die Öffentlichkeit hat KEIN Recht auf Aufklärung des Gesundheitszustands eines Politikers, die Öffentlichkeit hat ein Recht auf klar denkende und handelnde Politiker, zumindest in unseren Demokratien!

    Wieder mal so ein reißerischer Artikel auf der Populismuswelle. Wie wäre es mit ein wenig Respekt?

  3. Jemp /

    Nach ihrer Logik müsste man dann villeicht einen obligatorischen, jährlichen Demenztest für Politiker einführen? Aber bitte dann auch für Journalisten!

  4. GuyT /

    Machen wir den sogenannten Trump Test: was würde wohl ein Entrüstungswelle losbrechen wenn Trump solche Zitteranfälle gehabt hat und man würde „mit nicht genug Wasser getrunken“ abgespeist. Natürlich muss ein Regierungschef eines 82 Mio Landes Aufschluss über seiner Gesundheitszustand geben, besonders wenn es sich möglicherweise um ein neurologischen Problem handelt oder gar ein psychisches. Nur als Fallbeispiel: Z.b. hat das Absetzen verschiedener angstmindernder Psychapharmaka genau diese Nebenwirkung. Wer möchte von einem Regierungschef regiert werden der (medezinisch) Drogen benötigt um über die Runden zu kommen.

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