So., 19. Januar 2025




  1. grenzgegner /

    Da darf man gespannt sein. Herr Orban ist doch einer derjenigen, der Erfolge der EU im eigenen Land gerne als eigene Leistung verkauft.

    Bleiben die Gelder allerdings aus, werden auch Herrn Orbans „Erfolge“ zurückgehen. Seinen Möglichkeiten zur Selbstdarstellung wird das nicht dienlich sein.

    Ähnliches gilt übrigens auch für Polen.

    Davon abgesehen frage ich mich, warum die willigen EU-Länder nicht öfter auf das Instrument der „Verstärkten Zusammenarbeit“ zurückgreifen und die bekannten Querolanten einfach aussen vor lassen. Derart ausgegrenzt, wird sich Herr Orban garantiert zu „besserem Benehmen“ aufraffen (müssen)…

  2. Consti. F /

    Rechtsstaatlichkeit jenseits der Mosel:
    Deutsche Staatsanwälte gewährleisten nicht die erforderliche Unabhängigkeit
    Diese Unabhängigkeit von der Exekutive sei bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folge aus §§ 146,147 GVG.
    Nach § 146 GVG hätten Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
    Gemäß § 147 GVG stehe das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reiche damit über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt.
    Das Gesetz regele nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden dürfe.(Haufe.de 28.5.2019)

  3. grenzgegner /

    @Consti: So what? Die ungarische „Rechtsstaatlichkeit“, die längst keine mehr ist, aufwerten, indem man auf die Deutschen zeigt?
    Wenn Sie schon einen Abschnitt irgendwo hernehmen und ihn, aus dem Zusammenhang gerissen, hier einkopieren, dürfen Sie auch, Verständnis und Vollständigkeit halber, die Überschrift nennen.
    Dann erfährt der Leser nämlich, dass es um die Frage ging, ob deutsche Staatsanwälte europäische Haftbefehle ausstellen dürfen. Was sie selbstverständlich nicht dürfen.

    Sicher ist auch jenseits der Mosel nicht alles Gold, was glänzt.
    Nur hat das überhaupt nichts mit dem von Orban betriebenen Abbau der Gewaltenteilung in Ungarn zu tun. Oder das Presse und Medien mittlerweile zu 99% Parteifreunden gehören, und die Opposition bei Wahlen praktisch in der Öffentlichkeit nicht mehr vorkommt.

    Nö, die Frage der Budgetzuteilung mit europäischen Werten zu verbinden, war überfällig.
    Herr Orban kann ja in seinem Reich die von ihm verkündete illiberale Demokratie wieder in eine vollständige umwandeln. Dann wird Ungarn auch wieder ein respektabler und anerkannter Partner in der EU.

    Fragt sich allerdings, ob ein Orban ohne exzessiven Rechtspopulismus überhaupt noch Wahlen gewinnen würde…

  4. Consti. F /

    Zum besseren Verständnis.
    Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

    § 146
    Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

    § 147
    Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
    1.
    dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
    2.
    der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
    3.
    dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

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