Luxemburg / Deutsche Grenzgänger müssen Teile ihres Einkommens möglicherweise bald in Deutschland versteuern
Grenzgänger aufgepasst: Arbeitnehmer aus Deutschland müssen einen Teil ihres Luxemburger Gehalts seit Anfang 2024 auch in Deutschland versteuern. Das berichtet der Gewerkschaftsbund OGBL am Mittwochnachmittag, 20. März. Betroffen sind Löhne für Überstunden. Diese werden in Luxemburg zwar nicht besteuert, bis jetzt sahen die deutschen Finanzbehörden sie dennoch als „besteuert“ an, wie der OGBL schreibt.
Falsche Zuschläge
Ursprünglich berichteten wir in diesem Artikel, dass auch Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit von der neuen Besteuerung in Deutschland betroffen sind. Das hat sich als falsch herausgestellt. Betroffen sind ausschließlich Löhne, die für Überstunden bezahlt werden.
Mit der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 11. Januar 2024 ändere sich das aber: „Löhne, Gehälter und Zuschläge für geleistete Überstunden gelten als tatsächlich nicht effektiv besteuert“, schreibt die Gewerkschaft. „Das bedeutet, dass diese Lohnbestandteile für deutsche Grenzpendler in Deutschland zu versteuern sind, unabhängig davon, wo die Arbeit tatsächlich geleistet wurde.“
Selbst wenn nur eine Überstunde im gesamten Steuerjahr geleistet wurde, müsse demnach in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies betreffe alle Löhne, Gehälter und Zuschläge rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Der OGBL mahnt, dass die neue Vereinbarung zu einer „diskriminatorischen Besteuerung der deutschen Grenzgänger“ führe. „Vor allem vor dem Hintergrund, dass die betreffenden Lohnbestandteile in Deutschland ebenfalls steuerfrei sind.“ Die Gewerkschaft fordert die Regierungen auf, die Kooperationsvereinbarung umgehend zurückzunehmen. (sen)
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Die haben es aber wirklich nötig, koste was es wolle, Diskriminierung eingeschlossen.
„Vor allem vor dem Hintergrund, dass die betreffenden Lohnbestandteile in Deutschland ebenfalls steuerfrei sind.“