Luxemburg / Rund 1.442 Revis-Empfänger werden pro Jahr sanktioniert
Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revis) ist eine Unterstützung des Staates. Wenn die Empfänger nicht mit den Behörden kooperieren, können die Zulagen gekürzt oder sogar gestrichen werden. Durchschnittlich sind rund 1.442 Revis-Empfänger pro Jahr von Sanktionen betroffen.
Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revis) „dient der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen und zur Sicherstellung eines Grundbetrags zur Bestreitung des Lebensunterhalts für jede Person“, heißt es auf der Website des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS). Es setzt sich zusammen aus der Eingliederungszulage, einer finanziellen Beihilfe und der Aktivierungszulage, einer Entschädigungszahlung. Diese können den Empfängern jedoch auch gestrichen werden, wie aus einer parlamentarischen Frage von Marc Goergen (Piraten) an Familien- und Solidaritätsminister Max Hahn (DP) hervorgeht.
Es gebe zwei Arten von Sanktionen, schreibt der Minister in seiner Antwort. Zum einen können die Leistungen gekürzt werden, wenn „der Empfänger nicht mit dem Nationalen Amt für soziale Eingliederung (ONIS) zusammenarbeitet“. In den letzten fünf Jahren war das bei insgesamt 373 Personen der Fall, was einen Durchschnitt von 74,6 pro Jahr ergibt. Bei „schlimmeren Fällen kann das Dossier des Empfängers aber auch für den laufenden und die drei darauffolgende Monate geschlossen werden“, schreibt Hahn. Danach könne ein neuer Antrag eingereicht werden. Das ist von 2019 bis 2023 bei 184 Beitragsempfängern passiert, also bei durchschnittlich 36,8 pro Jahr.
Auch wenn der Empfänger bei der „Agence pour le développement de l’emploi“ (ADEM) eingeschreiben ist und nicht mit dieser zusammenarbeitet, kann das „Revisdossier“ vom FNS geschlossen werden, wie aus der Antwort hervorgeht. 2.236 Personen wurden in den letzten fünf Jahren aus diesem Grund die Beiträge gestrichen, was 447,2 pro Jahr bedeutet. Die ADEM ist zusätzlich dazu in der Lage, Sanktionen zu verhängen. 2022 wurden 854 Beitragsempfängern und 2023 912 Empfängern ihre Zulagen gekürzt, was im Durchschnitt 883 Sanktionen pro Jahr bedeutet. Einige Empfänger erhielten mehrfach Sanktionen: Denn 2022 wurden insgesamt 999 und 2023 1.302 Sanktionen verhängt.
Falls ein Beitragsempfänger neue Einnahmen verzeichnet und eine bestimmte Grenze überschreitet, kann der FNS ebenfalls die Beitragszahlungen stoppen. Das war von 2019 bis 2023 bei 11.975 Empfängern der Fall. In den letzten fünf Jahren waren demnach durchschnittlich 2.395 Person davon betroffen.
Nicht alle, die von Sanktionen betroffen waren, waren auch damit einverstanden. Gegen Entscheidungen des ONIS erhoben in den vergangenen fünf Jahren 36 Revis-Empfänger Einspruch. Gegen Sanktionen seitens der ADEM waren es im Jahr 2020 sieben, 2021 18, 2022 14 und 2023 20 Personen, die nicht einverstanden waren. Mit einigem Erfolg: In den Jahren 2022 und 2023 sind 23 Sanktionen der ADEM wieder aufgehoben worden.
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„“Falls ein Beitragsempfänger neue Einnahmen verzeichnet und eine bestimmte Grenze überschreitet . . . . . „“
Dofir hidden dei‘ sech rem schaffen ze goen.
Dei‘ hun leiwer weineg wei‘ sech mid ze schaffen !